Datenschutz
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1. Datenschutz auf einen Blick
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
2. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Hirche Bedachungen
Inhaber: Paul Hirche
Virchowstraße 43
51375 Leverkusen
Telefon: 0173 3520413
E-Mail: info@hirche-bedachungen.com
3. Hosting
Diese Website wird über den Website-Baukasten Wix.com Ltd. betrieben.
Wix.com Ltd.
40 Namal Tel Aviv St.
Tel Aviv 6350671
Israel
Wix speichert personenbezogene Daten auf Servern in verschiedenen Ländern, darunter auch in der EU und den USA.
Israel gilt gemäß Beschluss der EU-Kommission als Land mit einem angemessenen Datenschutzniveau.
Wix erhebt automatisch Daten über Zugriffe auf die Website (sogenannte Server-Logfiles), darunter:
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IP-Adresse
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Browsertyp und -version
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Betriebssystem
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Referrer URL
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Uhrzeit der Serveranfrage
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(Berechtigtes Interesse an einem sicheren und stabilen Betrieb der Website)
4. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen, z. B.:
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über das Kontaktformular
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per E-Mail
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telefonisch
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
5. Kontaktformular
Wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen)
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
6. Cookies & Cookie-Banner
Unsere Website verwendet Cookies.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden.
Wir nutzen ein Cookie-Banner, über das Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung nicht notwendiger Cookies erteilen oder verweigern können.
Technisch notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
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Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (technisch notwendige Cookies)
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Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (einwilligungspflichtige Cookies)
7. Google Maps
Auf dieser Website ist der Kartendienst Google Maps eingebunden, um unseren Standort darzustellen.
Anbieter:
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4, Irland
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an Server von Google übertragen und dort gespeichert.
Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über Cookie-Banner)
Weitere Informationen zum Datenschutz bei Google:
https://policies.google.com/privacy
8. Social Media Links (Facebook & Instagram)
Auf unserer Website befinden sich Links zu unseren Profilen bei:
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Facebook
-
Instagram
Beim Anklicken der Links werden Sie auf die jeweilige Plattform weitergeleitet.
Dabei gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
Wir haben keinen Einfluss auf die dortige Datenverarbeitung.
9. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung.
Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie an „https://“ in der Adresszeile Ihres Browsers.
10. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben jederzeit das Recht auf:
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Auskunft (Art. 15 DSGVO)
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Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
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Löschung (Art. 17 DSGVO)
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Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
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Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
11. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
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Stand: Dezember 2025
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hirche Bedachungen – Paul Hirche
Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen
Tel.: 0173 3520413 · E-Mail: info@hirche-bedachungen.com
Stand: Dezember 2025
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Hirche Bedachungen, Inhaber Paul Hirche (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB). Für Unternehmer können in einzelnen Punkten besondere Regelungen gelten.
2. Angebote, Unterlagen, Vertragsschluss
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Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – freibleibend.
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Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das schriftliche Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ggf. weitere schriftliche Vereinbarungen.
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Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung, oder
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schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, oder
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Beginn der Ausführung der Arbeiten.
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An Angebotsunterlagen (z. B. Pläne, Skizzen, Berechnungen, Fotos) behält der Auftragnehmer Urheber- und Nutzungsrechte, soweit gesetzlich zulässig. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung.
3. Leistungsumfang, Ausführung, Material
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Der Auftragnehmer erbringt Dachdecker- und damit zusammenhängende Handwerksleistungen gemäß Angebot/Vertrag (z. B. Neueindeckung, Sanierung, Abdichtungen, Dachentwässerung, Reparaturen, Dämmung, Dachfensterarbeiten, Klempnerarbeiten soweit vereinbart).
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Materialien zu verwenden, sofern die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird (z. B. bei Lieferengpässen).
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Technische Angaben, Abbildungen, Prospektdaten und Muster sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass folgende Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen:
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Zugang & Arbeitsfläche: Freier Zugang zum Objekt, ausreichend Platz für Material, Container, Gerüst, Maschinen und ggf. Kran.
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Versorgungsanschlüsse: Kostenfreie Bereitstellung von Strom und Wasser in angemessenem Umfang.
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Genehmigungen: Alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. für Gerüst auf öffentlichem Grund, Baustellenabsicherung, Stellgenehmigungen) werden vom Auftraggeber rechtzeitig eingeholt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Unterlagen/Informationen: Relevante Informationen (z. B. Baupläne, bekannte Vorschäden, Asbest-/Schadstoffhinweise, Statik, Leitungsverläufe) sind vor Ausführung mitzuteilen.
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Sicherheit: Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Gefährdungen bestehen (z. B. Haustiere sichern, Bereiche freihalten).
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Folgen bei Verstoß: Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers; zusätzliche Aufwendungen werden nach Aufwand berechnet.
5. Preise, Mehrleistungen, Nachträge
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Preise gelten in Euro. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Einheitspreise / Pauschalen: Bei Pauschalpreisen gilt der vereinbarte Leistungsumfang. Bei Einheitspreisen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß.
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Mehrleistungen/Nachträge: Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind (z. B. zusätzliche Reparaturen, geänderte Ausführung, Mehrmengen, Zusatzarbeiten), werden nur nach Vereinbarung ausgeführt und separat vergütet.
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Unvorhersehbare Leistungen: Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten technisch erforderlich sind (z. B. verdeckte Schäden, morsche Sparren, defekte Unterkonstruktion), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Sofern Gefahr im Verzug besteht (z. B. drohender Wassereintritt), darf der Auftragnehmer Sicherungsmaßnahmen durchführen; diese sind zu vergüten.
6. Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen, Verzug
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Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen (insbesondere bei mehrtägigen/mehrwöchigen Baustellen oder Materialbestellungen).
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Bei Sonder-/Bestellware kann eine Anzahlung verlangt werden.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich können Mahnkosten sowie weitere nachweisbare Verzugsschäden geltend gemacht werden.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung einzustellen.
7. Termine, Ausführungsfristen, Witterung
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Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
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Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen. Dazu zählen insbesondere:
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witterungsbedingte Unterbrechungen (z. B. Sturm, Dauerregen, Frost, starke Hitze, Glätte),
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Lieferengpässe trotz rechtzeitiger Bestellung,
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behördliche Anordnungen,
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Streik, höhere Gewalt,
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fehlende Mitwirkung des Auftraggebers.
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Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen informieren.
8. Gerüst, Baustellensicherung, Schutzmaßnahmen
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Erfordert die Ausführung ein Gerüst, so ist dieses – sofern nicht anders vereinbart – Bestandteil der Leistung bzw. gesondert im Angebot ausgewiesen.
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Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Baustelle verkehrssicher ist, sofern öffentlich-rechtliche Maßnahmen (z. B. Gehwegsperrung) erforderlich sind und diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
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Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckungen) erfolgen nach bestem fachlichen Ermessen. Ein vollständiger Schutz vor Staub/Verschmutzung ist baustellenbedingt nicht immer möglich.
9. Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt bei Material
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Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
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Bei Lieferung an die Baustelle geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung auf den Auftraggeber über, sobald die Materialien ordnungsgemäß abgeladen wurden, sofern der Auftraggeber die Verwahrung nicht ausdrücklich ablehnt und keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers vorliegt.
10. Abnahme
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Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
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Die Abnahme kann ausdrücklich (schriftlich/mündlich) oder konkludent erfolgen (z. B. Ingebrauchnahme).
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Kommt der Auftraggeber der Abnahme trotz Fertigstellungsanzeige nicht nach, kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen. Nach Fristablauf gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig und keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
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Teilabnahmen können vereinbart werden, insbesondere bei in sich abgeschlossenen Leistungsteilen.
11. Mängelansprüche / Gewährleistung
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Offensichtliche Mängel sollen unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
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Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung/Bedienung oder fehlende Wartung,
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natürliche Abnutzung/Alterung,
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bauseitige Mängel, Vorleistungen Dritter oder ungeeignete Untergründe,
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Eingriffe/Änderungen durch Dritte nach Leistungserbringung.
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Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung). Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz).
12. Haftung
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, außergewöhnliche Unwetterlagen, Krieg, Pandemie, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen der Lieferketten) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Arbeiten auf Bestandsdächern / verdeckte Schäden
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Bei Arbeiten an Bestandsgebäuden können verdeckte Mängel erst im Zuge der Arbeiten sichtbar werden (z. B. Feuchtigkeitsschäden, Holzfäule, fehlende Tragfähigkeit, unzureichende Unterkonstruktion).
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Solche Mehrarbeiten sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots, sofern nicht ausdrücklich erwähnt, und werden nach Aufwand oder Nachtragsangebot abgerechnet.
15. Gefahrstoffe / Asbest / Sonderabfälle
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten über bekannte Schadstoffe (z. B. Asbest, künstliche Mineralfasern, Teerprodukte) zu informieren.
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Wird während der Arbeiten ein Verdacht auf Schadstoffe festgestellt, kann der Auftragnehmer die Arbeiten bis zur Klärung einstellen. Erforderliche Schutzmaßnahmen, Untersuchungen, Entsorgung und zusätzliche Aufwendungen sind gesondert zu vergüten.
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Entsorgung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Kosten für Sonderentsorgung trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
16. Aufrechnung, Zurückbehaltung
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Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
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Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
17. Einschaltung von Nachunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine anderslautende Vereinbarung besteht.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
19. Verbraucherhinweise: Widerrufsrecht (nur wenn gesetzlich anwendbar)
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Wichtig: Ein Widerrufsrecht besteht für Verbraucher insbesondere dann, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zuhause) oder als Fernabsatzvertrag (z. B. ausschließlich per E-Mail/Telefon) geschlossen wurde – sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
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Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt und er seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt.
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Empfehlung: Wenn du willst, erstelle ich dir passend dazu eine Widerrufsbelehrung + Widerrufsformular (für den Fall, dass du solche Verträge häufig per E-Mail/Telefon abschließt).
20. Optionale Einbeziehung der VOB/B (nur wenn ausdrücklich vereinbart)
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.
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Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt ausschließlich das BGB.
21. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig (insbesondere bei Verträgen mit Unternehmern) – Leverkusen bzw. der Sitz des Auftragnehmers.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
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